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vzbv befeuert Sozialstaat-Ausnutzung: Wer wenig Geld hat, muss gar nicht sparen

„Es fällt den Menschen schwer, 180 € für eine Honorarberatung zu zahlen und dann doch kein Produkt einzukaufen. Dazu kommt, viele Leute können sich die 180 € für eine Honorarberatung gar nicht leisten, die können vielleicht 50 € im Monat sparen. Was sagen Sie denen?“, ist eine sehr berechtigte Frage, die ‚Mein Geld Medien‘ (29.02.2024) in einem Interview an Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt der vzbv, adressiert.

Die erschreckende Antwort der Provisionsverbotsforderin: „In der Provisionsberatung zahlen Verbraucher die 180 € ja genauso, nur eben versteckt – und meist sogar weit mehr. Nur wird das in keinerlei Hinsicht offengelegt. Und mal ehrlich – wer keine 180 € für eine qualifizierte Beratung hat, muss gar nicht erst anfangen zu sparen.“

Wer zwar 50 € monatlich sparen könnte, aber keine 180 € für eine Beratung vorschießen kann, der soll auf den Sparvorgang verzichten! Diese Aussage ist sozialpolitisch unverantwortlich. Er kommt einem Aufruf gleich, wer wenig hat, sollte besser konsumieren statt sparen und demnach spätestens im Alter dem Sozialstaat auf der Tasche liegen. Sparen ist Konsumverzicht, und wer etwas beiseitelegen kann, der sollte das auch tun, wäre angesichts überstrapazierter Sozialkassen u. E. der vernünftige Ratschlag.

Die sogenannte Verbraucherschützerin negiert auch bei anderen Punkten die Realität gewaltig: Wird „in keinerlei Hinsicht offengelegt“ – auch die seit 01.07.2008 geltende Verpflichtung zur Angabe der Abschluss- und Vertriebskosten interessiert Mohn anscheinend nicht. „Ich setze mich dafür ein, dass die Beratung auf Provisionsbasis ausgeschlossen wird. Die Honorarberatung hat keine Chance, sich gegen die Provisionsberatung durchzusetzen, weil diese den Verbrauchern als kostenfrei präsentiert wird. Das stimmt definitiv nicht, die Kosten werden nur nicht separat ausgewiesen.“

Der Verbraucher ist also zu dumm um zu verstehen, dass in Vertriebskosten auch Provisionen drinstecken. Der Verbraucher ist so naiv zu glauben, ein Versicherungsvermittler sei ehrenamtlich unterwegs und lebt von Luft und Liebe. Kurzum, der offenbar für saublöd gehaltene Verbraucher müsse entmündigt werden, man müsse ihm die Wahl zwischen Provisionsberatung und Honorarberatung nehmen.

Ideologische Scheuklappen verhindern die Wahrnehmung der Realität. Die lässt sich an den Folgen des Provisionsverbotes in UK, der Beratungslücke bei Beziehern kleiner und mittlerer Einkommen, erkennen. Dieser drastische Rückgang bei der Inanspruchnahme von Beratung wird von den sogenannten Verbraucherschützern mit völliger Realitätsverweigerung konsequent in Abrede und als Legende dargestellt (vgl. ‚vt‘ 35/23).

‚vt‘-Fazit: Die Realität ist, dass viele Verbraucher Honorare scheuen, qualifizierte Beratung einen Wert hat und ebenso notwendig ist wie wichtige Absicherungen und Altersvorsorge. Der Ratschlag, „wer keine 180 € für eine qualifizierte Beratung hat, muss gar nicht erst anfangen zu sparen“, auch wenn 50 € monatlich gespart werden könnten, ist skandalös. Diese Aufforderung sollte in der Politik nicht unbeachtet bleiben und Folgen haben.

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