vt – Aktuelle Themen

Union stellt Bundesregierung Provisionsverbots-Fragen

Die Fraktion der CDU/CSU hat mit der Kleinen Anfrage „Drohendes EU-Verbot provisionsbasierter Anlageberatung“ (BT-Drucksache 20/5487) der Bundesregierung einige knackige Fragen zum von der EU-Kommission in den Raum gestellten Provisionsverbot („Unerwünschte Entscheidung der Anleger: EU auf Verbraucher-Entmündigungs-Kurs“; vgl. ‚vt‘ 03/23) auf den Tisch gelegt.

Wissen will die Union von der Bundesregierung bspw., ob die provisionsbasierte Anlageberatung weiterhin zulässig sein sollte und falls nein, ob Versicherungsanlageprodukte von einem Provisionsverbot ausgenommen sein sollten.

Gefragt wird auch, welchen Wert die Bundesregierung einer persönlichen Beratung beimisst. „Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EU-Kommissarin, die die in Deutschland übliche Beratung und Vermittlung gegen Provision als anreizbasierten und provisionsbasierten Vertrieb bezeichnete“, hinterfragt die Union eine kritikwürdige Sichtweise der EU-Kommissarin Mairead McGuinness.

Unter Verweis auf einen Bericht im Brancheninformationsdienst ‚versicherungstip‘ („Aktuellste Datenerhebung: Nach Provisionsverbot klafft Beratungslücke in UK weiter!“; vgl. ‚vt‘ 29/22) wird nach den Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus den Erfahrungen nach dem Provisionsverbot in UK seit 2013 gefragt und ob sie es für sinnvoll hält, „trotz der aus Sicht der Fragesteller negativen Erfahrungen in Großbritannien, ein Provisionsverbot einzuführen“ oder sie sich „für ein Nebeneinander von Beratung und Vermittlung gegen Provision und Honorar“ ausspricht.

‚vt‘-Fazit: Die Antworten versprechen Spannung, wie sich die Ampel zu Provisionsverbotsforderungen positioniert und ob sie sich hinter den Bundesfinanzminister stellt, der ein solches Verbot als „bedeutenden Rückschritt“ bei den Bemühungen, das Anlegen auf den europäischen Kapitalmärkten zu stärken, wertet.

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